Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen
Notenstrauss Magister Felix Caspari Mozartstr. 23 67269 Grünstadt Deutschland
(nachfolgend „Anbieter") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung musikalischer Dienstleistungen, insbesondere:
- Live-Musik für Veranstaltungen (Hochzeiten, Trauerfeiern, Firmen-Events, Galas etc.)
- Musikunterricht (Gesang, Klavier, Gitarre u. a.)
- Vocal-Coaching und Workshop-Leistungen
(2) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage dar.
(2) Der Auftraggeber kann eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch stellen.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) des Anbieters zustande, wobei die Schriftform durch die Textform gemäß § 126b BGB ersetzt werden kann.
(4) Der Vertragstext wird beim Anbieter gespeichert und dem Auftraggeber auf Wunsch per E-Mail zugesandt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte (z. B. weitere Musiker) einzusetzen. Der Anbieter bleibt auch in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
(3) Im Falle der Erkrankung oder Verhinderung einzelner Musiker ist der Anbieter berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, wird der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich informieren; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
(4) Bei Unterrichtsverträgen umfasst die Leistung den im Angebot beschriebenen Unterrichtsinhalt. Der methodische und didaktische Aufbau des Unterrichts obliegt dem Anbieter. Ein bestimmter Lernerfolg wird nicht geschuldet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt für Live-Auftritte kostenfrei bereit: eine geeignete Auftrittsfläche, ausreichend dimensionierte Stromanschlüsse (230 V) in unmittelbarer Nähe und ggf. Witterungsschutz (bei Open-Air-Veranstaltungen).
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass sämtliche für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen (z. B. Veranstaltungsgenehmigung, Lärmschutzauflagen).
(3) Etwaige Auf- und Abbauzeiten sind mit dem Anbieter rechtzeitig abzustimmen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Andernfalls wird die gesetzliche Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Reise- und Übernachtungskosten sind, soweit nicht anders vereinbart, im Honorar enthalten, wenn die einfache Fahrstrecke 50 km nicht überschreitet. Bei größerer Entfernung werden Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro km berechnet; anfallende Übernachtungskosten werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).
(4) Der Anbieter kann bei Buchungen für Live-Events eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Gesamtbetrages bei Vertragsschluss verlangen.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
(1) Stornierungen von Live-Musik-Buchungen sind nur in Textform (E-Mail) möglich. Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten folgende Stornierungsgebühren bezogen auf das vereinbarte Honorar:
- Bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
- 89 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 25 % des Honorars
- 59 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des Honorars
- 29 bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 75 % des Honorars
- Weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100 % des Honorars
(2) Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Bei laufenden Unterrichtsverträgen ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform möglich. Einzelstunden können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden; bei späterer Absage wird die volle Unterrichtsgebühr berechnet.
(4) Für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen bestimmten Termin vorsehen (z. B. Hochzeitsmusik), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
§ 7 Höhere Gewalt
(1) Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, schwerwiegende Wetterereignisse) sind beide Vertragsparteien von ihren vertraglichen Pflichten befreit, solange und soweit die Erfüllung durch das betreffende Ereignis unmöglich oder unzumutbar wird.
(2) Die betroffene Vertragspartei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren.
(3) Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet, sofern die Leistung nicht erbracht wurde.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche durch den Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten kreativen Leistungen (z. B. Arrangements, Kompositionen, didaktische Materialien) unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(2) Für die Anmeldung und Abführung von GEMA-Gebühren im Zusammenhang mit Veranstaltungen ist der Auftraggeber als Veranstalter verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wird.
§ 10 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Der Anbieter behält sich vor, bei Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken anzufertigen, sofern der Auftraggeber bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Die angefertigten Aufnahmen können vom Anbieter für die eigene Außendarstellung (Website, Social Media) verwendet werden. Aufnahmen, die den Auftraggeber oder dessen Gäste erkennbar zeigen, werden nur mit gesonderter, jederzeit widerruflicher Einwilligung veröffentlicht.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen über die andere Partei sowie alle Details der Veranstaltung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 12 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und im Einklang mit der DSGVO.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Grünstadt). Der Anbieter ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt (Salvatorische Klausel). An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Stand: Februar 2026
Rechtliches